Ich kann am Wahltag nicht mein Wahllokal in meiner Hauptwohnsitz-Gemeinde aufsuchen –kann ich trotzdem wählen? Ja, mit einer Wahlkarte. Mit dieser kann man seine Stimme wie folgt abgeben: • am Wahltag in jedem Wahllokal, • am Wahltag vor einer besonderen Wahlbehörde (sogenannte „fliegende Wahlkommission“) oder • sofort nach Erhalt der Wahlkarte im Weg der Briefwahl. Für die Stimmabgabe mittels Briefwahl muss die Wahlkarte bis zum Wahltag (24. April 2016), 17.00 Uhr, bei der auf der Rückseite der Wahlkarte angeführten Bezirkswahlbehörde einlangen. Auslandsösterreicher benötigen auf jeden Fall eine Wahlkarte (ausgenommen, man ist am Wahltag in der Gemeinde, in deren Wählerevidenz man eingetragen ist). Wo kann eine Wahlkarte beantragt werden? • Beantragt werden muss die Wahlkarte bei der Gemeinde, in deren Wählerevidenz man eingetragen ist. • Auslandsösterreicher können die Wahlkarte auch in einer österreichischen Vertretungsbehörde (Botschaft, Generalkonsulat, Konsulat) anfordern. Was wird bei der Antragstellung benötigt?Bei einer mündlichen Antragstellung: • ein amtlicher Lichtbildausweis (z.B. Pass, Führerschein, Personalausweis) Bei einer schriftlichen Antragstellung • Angabe der Passnummer • Kopie eines amtlichen Lichtbildausweises (oder einer anderen Urkunde) Wenn eine Wahlkartebeantragt wurde, darf nurnoch mit der Wahlkartegewählt werden!Ab wann ist die Wahlkarteerhältlich? • Die Beantragung ist bereits möglich: • Schriftlich (auch per Fax, E-Mail oder Internet): bis spätestens Mittwoch, 20. April 2016 oder bis spätestens Freitag, 22. April 2016,12.00 Uhr, wenn eine persönliche Übergabe der Wahlkarte an den Antragsteller oder eine bevollmächtigte Person möglich ist. • Persönlich (nicht telefonisch): bis spätestensFreitag, 22. April 2016, 12.00 Uhr. • Bei Antragstellung kann eine Zusendung der Wahlkarte (auch ins Ausland) beantragt werden. Diese wird voraussichtlich ab Montag, 4. April 2016 verschickt. • Die Wahlkarte kann auch voraussichtlich ab Montag, 4. April 2016 bei der Gemeinde persönlich abgeholt werden (bei 2. Wahlgang voraussichtlich ab 4. Mai 2016). Ab wann ist die Wahlkarte für dieStichwahl am 22. Mai 2016 erhältlich? • Schriftliche Beantragung bis Mittwoch 18.Mai 2016 • Persönliche Beantragung (nicht telefonisch) bis Freitag 20. Mai 2016, 12.00 Uhr • In manchen Gemeinden kann gleichzeitig mit der Wahlkarte für den 1. Wahlgang auch die Wahlkarte für den 2. Wahlgang beantragt werden. • In der Wahlkarte für den 2. Wahlgang befindet sich ein „leerer amtlicher Stimmzettel“, auf dem der Name einer der beiden Personen in der Stichwahl einzutragen ist. • Achtung: Erst ab Dienstag 3. Mai 2016 ist eine Stimmabgabe mittels Wahlkarte für die Stichwahl gültig.
Bundespräsidentenwahl 2016: Infos zum Wählen mit Wahlkarte
Hier erfahren sie alles zum Thema "Wählen mit Wahlkarte".
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